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Ihre steuerbegünstigte
Residenz bei der Queen

  

Vergessen Sie gewagte u. exotische Steuerparadiese à la Antiqua, Bahamas oder Caymans. Legen Sie sich stattdessen einfach eine steuerbegünstigte Residenz (aber kein Domizil!) beim britischen EU-Nachbarn zu und schon können Sie steuerlichen Nulltarif beanspruchen - ohne die Wohnung in der alten deutschen Heimat aufzugeben. Das deutsch-britische Doppelbesteuerungsabkommen sowie eine kuriose Unterscheidung zwischen Residence und Domicile im britischen Fiskalrecht machen’s möglich. Im Kurtz-Report "Königlicher Coup I" finden Sie die gesetzlichen Grundlagen, den erforderlichen Steuerberater in London nebst 8

 

Seiten Formulare, die mit Hilfe dieses Mannes auszufüllen wären. Plus einen "Spiegel"-Artikel, der Ihnen bestätigt, daß unsere unglaubliche Story von der steuerbegünstigten Residenz bei der Queen absolut authentisch ist.

Infomappe € 70