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Ihr Name generalüberholt

  

Sie müssen nicht für viel Geld eine Scheinehe mit einem Hochwohlgeborenen eingehen oder sich von einem solchen adoptieren lassen, wenn Sie Ihres allzu schlichten Geburtsnamens überdrüssig sind. Für unter 50 können Sie Ihren Namen in Großbritannien (also EU-Recht!) generalüberholen lassen, indem Sie ein läppisches Formular ausfüllen und Ihre Unterschrift vom nächsten britischen VIP (z.B. Konsul) beglaubigen lassen. Auch Baron Meier, Sir Schmidt oder Fürst Bismarck sind möglich (Titelhändler werden arbeitslos!). Und dann einfach unter neuer Flagge ein Konto eröffnen,

 

Kreditwürdigkeit aufbauen, Fa. gründen, Führerschein beantragen (in GB), Immobilien erwerben, Ehe eingehen u.a.m. Keine Imagepflege-, Anlagenanonymisierung- und Verfolgungsverhinderungs-Methode ist wirkungsvoller. Auch einer der populärsten deutschen Nachkriegskanzler ließ im Ausland seinen Namen ändern und wechselte sogar die Nationalität, als man seine ausländische Namensänderung in D nicht anerkennen mochte - so mußten auch die Deutschen den Wechsel von Frahm in Brandt schlucken. P.S. Der allerletzte Schrei: Die britische Namensänderung als "Scheidung light" einsetzen - oder als "Adoption light"!

Infomappe € 70